Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der nextevolution AG erklären gemäß
§ 161 AktG:
Die nextevolution AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
Kodex Ziffer 3.8
Entgegen der Festlegung zur D&O-Versicherung enthält die D&O-Versicherung der Gesellschaft keinen Selbstbehalt. Die nextevolution AG ist diesbezüglich der Ansicht, dass die Verantwortung und Motivation, mit denen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt nicht verbessert werden können.
Kodex Ziffer 5.3
Der Aufsichtsrat der nextevolution AG umfasst drei Mitglieder. Abweichend von Ziffer 5.3 des Kodexes hat der Aufsichtsrat zurzeit keine Ausschüsse gebildet. Ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist nicht eingerichtet. Die Aufgaben des
Prüfungsausschusses werden von der Gesamtheit der Mitglieder des Aufsichtsrats wahrgenommen. Wir möchten festhalten, dass die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht geeignet ist, um einen Prüfungsausschuss oder andere Ausschüsse zu bilden.
Kodex Ziffer 5.4.1
Eine obligatorische Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen. Wir sind der Überzeugung, dass insbesondere ältere Aufsichtsratsmitglieder das Gremium durch ihren Erfahrungsschatz bereichern.
Kodex Ziffer 5.4.7
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt ausschließlich nach festen Anteilen. Um unabhängig arbeiten und Entscheidungen treffen zu können, wird der Aufsichtsrat nicht variabel bzw. erfolgsorientiert vergütet.
Kodex Ziffer 6.6 Abs. 2
Ziffer 6.6 Abs. 2 des Kodexes wird nicht entsprochen. Der Corporate Governance Bericht enthält die Angaben gemäß den Regelungen nach §15a WpHG. Die Fassung des Wertpapierhandelsgesetzes ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ausreichend, um den internationalen Transparenzrichtlinien zu entsprechen. Von einer genaueren Aufschlüsselung der Anteilsbesitze sehen Vorstand und Aufsichtsrat ab.
Kodex Ziffer 7.1.2
Der Konzernabschluss wird nicht innerhalb von 90 Tagen veröffentlicht (Ziff. 7.1.2), sondern nach vier Monaten gemäß den aktuellen Richtlinien der Deutschen Börse. Der Zwischenbericht wird nicht innerhalb von 45 Tagen vorliegen, sondern nach zwei Monaten gemäß den aktuellen Richtlinien der Deutschen Börse. Wir sind der Auffassung, das der von der Deutsche Börse AG vorgeschriebene Zeitrahmen für eine ausführliche Information der Aktionäre ausreichend ist, zumal nextevolution neben den im Entry Standard vorgeschriebenen Halbjahresberichten auch freiwillig Quartalsberichte veröffentlicht.
Kodex Ziffer 7.2.1
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr nicht die nach Ziffer 7.2.1 des Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung vom Abschlussprüfer eingeholt.
Darüber hinaus folgt die nextevolution AG bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen des Kodex zu guter Corporate Governance. Hierzu wird im Geschäftsbericht für das am 31.12.2008 abgelaufene Geschäftsjahr 2008 Stellung genommen werden.
Hamburg, 01. Oktober 2009
Vorsitzender des Aufsichtsrates
gez. Franz-Josef Lhomme
Vorstand
gez. Peter Ohl gez. Nils Manegold
