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Stimmrechtsmitteilungen

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Stimmrechtsmitteilungen nach WpHG

Gemäß § 21 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten mitzuteilen.

Gemäß § 26 WpHG hat die nextevolution AG diese Mitteilungen spätestens drei Handelstage nach Zugang zu veröffentlichen.

Stimmrechtsmitteilungen 2009

 

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